Rechtsprechung
   BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2181
BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 (https://dejure.org/2022,2181)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 (https://dejure.org/2022,2181)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 (https://dejure.org/2022,2181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,2181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der "einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20a Infektionsschutzgesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 103 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der "einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" (Immunitätsnachweis gegen COVID-19) nach § 20a IfSG - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz zur Einführung von Regelungen zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation sowie verschiedene Bußgeldtatbestände

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der "einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" (Immunitätsnachweis gegen COVID-19) nach § 20a IfSG - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz zur Einführung von Regelungen zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder Kontraindikation sowie verschiedene Bußgeldtatbestände

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der "einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" (Immunitätsnachweis gegen COVID-19) nach § 20a IfSG - Folgenabwägung

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20a Infektionsschutzgesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruhe - und die Impfpflicht für die Gesundheits- und Pflegeberufe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht gescheitert - Corona-Virus

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Impfpflicht in der Pflege bleibt bestehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG weist Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Freistellungen ab 16.3.2022 unzulässig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht möglicherweise verfassungwidrig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Kündigungen unwirksam!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona-Impfung - Einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibt vorerst!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einrichtungs-Impfpflicht nicht ausgesetzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht gescheitert - Corona-Pflege-Impfpflicht kann zunächst in Kraft treten - Erfolgloser Eilantrag zur Außervollzugsetzung der „einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht" nach § 20 a Infektionsschutzgesetz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 160, 336
  • NJW 2022, 1308
  • NVwZ 2022, 319
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 143, 65 ; 157, 394 m.w.N.; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 157, 332 ; 157, 394 , jeweils m.w.N.; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. zuletzt BVerfGE 157, 332 ; 157, 394 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht setzt ein Gesetz also nur dann nach § 32 BVerfGG vorläufig außer Vollzug, wenn die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung deutlich überwiegen (vgl. BVerfGE 157, 394 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 157, 332 ; 157, 394 , jeweils m.w.N.; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. zuletzt BVerfGE 157, 332 ; 157, 394 ; stRspr).

    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 122, 342 ; 157, 332 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 122, 342 ; 157, 332 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 143, 65 ; 157, 394 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
    Insoweit stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine bindende Außenwirkung der dynamisch in Bezug genommenen Regelwerke der genannten Bundesinstitute hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet (vgl. BVerfGE 129, 1 ).
  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
    b) Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden (vgl. BVerfGE 140, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21
    Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. Januar 2022 - 1 BvR 2380/21 u.a. -, Rn. 39 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.02.2022 - 14 L 15.22

    Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: 1x reicht

    (3) Es kann danach offenbleiben, ob die in § 2 Nr. 3 SchAusnahmV gewählte Regelungstechnik im Übrigen verfassungsmäßigen Anforderungen genügt (zweifelnd: BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn 14).
  • VG Hannover, 11.05.2022 - 15 B 1609/22

    Corona; Immunitätsnachweis; Impfpflicht

    Die Kammer weist dabei zunächst darauf hin, dass die nachfolgenden Ausführungen nicht die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen einrichtungsbezogenen Nachweispflicht in Frage stellen, sondern dass diese ausschließlich die konkrete Umsetzung durch den Antragsgegner betreffen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris).

    Ein derartiger Mechanismus dürfte jedoch der vom Gesetzgeber sowie vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Freiwilligkeit der Impfentscheidung entgegenstehen (vgl. BT-Drs. 20/188, S. 42; Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 17 sowie 21; Stellungnahme von Seegmüller vom 8. November 2021 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu BT-Drs.

    Aus § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG dürfte - trotz der vielfach in den Medien bzw. der politischen sowie rechtlichen Diskussion verwendeten Formulierung der "einrichtungsbezogenen Impfpflicht" - keine Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 folgen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 1: "einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht").

    Dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aus § 20a IfSG folgt, dürfte auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigen (vgl. Beschluss vom 10.02.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris, Rn. 17 sowie 21):.

  • VG Berlin, 16.02.2022 - 14 L 24.22

    Corona: genesen für 6 Monate

    (3) Es kann danach offenbleiben, ob die in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV gewählte Regelungstechnik im Übrigen verfassungsmäßigen Anforderungen genügt (zweifelnd: BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn 14).
  • VG Ansbach, 11.02.2022 - AN 18 S 22.00234

    Verkürzung des Genesenenstatus

    Denn der Verweis des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 auf die Internetseite des Robert Koch-Instituts für die Anforderungen an einen Genesenennachweis, insbesondere zur Festlegung dessen Dauer, erweist sich als formell verfassungswidrig (so auch VG Osnabrück, B.v. 4.2.2022 - 3 B 4/22 - juris; vgl. zu festgestellten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit in Folge dynamischer Verweisung auf eine Internetseite BVerfG, B.v. 10.2.2022 - 1 BvR 2649/21 Rn. 14, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20...21.html, zuletzt aufgerufen am 11.2.2022).
  • VG Hamburg, 14.02.2022 - 14 E 414/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des

    Es begegnet erheblichen Bedenken, ob die dynamische Verweisung in § 2 Abs. 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO i.V.m. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 diesen Anforderungen genügt bzw. ob eine bindende Außenwirkung des dynamisch in Bezug genommenen Regelwerks des Robert Koch-Instituts hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.2.2022, 1 BvR 2649/21, Rn. 14, abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/.

    Wie auch das Bundesverfassungsgericht hat die Kammer erhebliche Zweifel daran, ob ein tragfähiger Sachgrund dafür vorliegt, dass nicht dem Verordnungsgeber selbst die Konkretisierung des vorzulegenden Impf- und Genesenennachweises und damit auch der geimpften und genesenen Person im Sinne des Gesetzes übertragen ist, sondern dies den Bundesinstituten, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut, überlassen wird (BVerfG, Beschl. v. 10.2.2022, 1 BvR 2649/21, a.a.O. Rn. 14).

  • VG Aachen, 19.09.2022 - 7 K 1360/22

    Entschädigung wegen Pflicht eines Arbeitnehmers zur häuslichen Isolation nach

    Dies stehe in Einklang mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 10.02.2022 (Az. 1 BvR 2649/21).

    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Beklagten, dass eine (dreifache) Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus eine Infektion hätte verhindern können, angesichts der fehlenden gesicherten Erkenntnisse zur Frage der Schutzwirkung der Impfung vor Infektionen , vgl. Robert-Koch-Institut, Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland, Monatsbericht des RKI vom 04.08.2022, S. 9 ff., erhältlich im Internet unterhttps://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Monatsberichte/2022-08-04.pdf?__blob=publicationFile;Epidemiologisches Bulletin 33/2022 vom 18.08.2022, S. 28 und 19/2021, 12.05.2019, S. 15, 17 f. und 21; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 -, juris Rn. 170 bis 173, gefolgt werden kann.

  • VGH Bayern, 03.03.2022 - 20 CE 22.536

    Einstweilige Anordnung gerichtet auf die vorläufige Feststellung des

    An der vorläufigen Beurteilung der Rechtmäßigkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV n.F. ändert auch nichts der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde, für deren Erfolg es möglicherweise (auch) auf die Gültigkeit des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 ankommt, nicht als offensichtlich begründet angesehen hat, sondern im Eilverfahren nach § 32 BVerfGG eine Folgenabwägung vorgenommen hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.2.2022 - 1 BvR 2649/21 - juris Rn. 14).
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Das BVerfG hat beispielsweise die einrichtungsbezogene Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 im Gesundheits-/Pflegebereich verfassungsrechtlich gebilligt (BVerfG 10.02.2022 ‒ 1 BvR 2649/21, NJW 2022, 1308 ff.).

    Und dieses geht etwa in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 im Gesundheits-/Pflegebereich von der Schutzwirkung von Covid-19-Impfungen aus und anerkennt deshalb die Bedeutung einer hohen Impfquote in Einrichtungen in diesem Bereich (BVerfG 10.02.2022 ‒ 1 BvR 2649/21, NJW 2022, 1308, 1309 f., Rn. 19; siehe auch Sächsisches OVG 19.11.2021 ‒ 3 B 411/21, juris, Rn. 39, 44, 47).

  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; 157, 332 ; 157, 394 ; 160, 336 jeweils m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. zuletzt BVerfGE 157, 332 ; 157, 394 ; 160, 336 ; stRspr).

    Müssen die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen, so müssen sie, wenn beantragt ist, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darüber hinaus ganz besonderes Gewicht haben und in Ausmaß und Schwere deutlich die Nachteile überwiegen, die im Falle der vorläufigen Außerkraftsetzung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 122, 342 ; 157, 332 ; 160, 336 ; stRspr).

  • VG Halle, 16.02.2022 - 1 B 41/22

    Vor dem 15.01.2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Gültigkeitsdauer von

    Es begegnet erheblichen Bedenken, ob die dynamische Verweisung in § 2 Abs. 6 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO i.V.m. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 diesen Anforderungen genügt bzw. ob eine bindende Außenwirkung des dynamisch in Bezug genommenen Regelwerks des Robert Koch- Instituts hier noch eine hinreichende Grundlage im Gesetz findet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.2.2022, 1 BvR 2649/21, Rn. 14, abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/ SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220210_1bvr264921.html).

    Wie auch das Bundesverfassungsgericht hat die Kammer erhebliche Zweifel daran, ob ein tragfähiger Sachgrund dafür vorliegt, dass nicht dem Verordnungsgeber selbst die Konkretisierung des vorzulegenden Impf- und Genesenennachweises und damit auch der geimpften und genesenen Person im Sinne des Gesetzes übertragen ist, sondern dies den Bundesinstituten, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch- Institut, überlassen wird (BVerfG, Beschl. v. 10.2.2022, 1 BvR 2649/21, a.a.O. Rn. 14).

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2022 - 5 L 363/22

    Verkürzung der Gültigkeitsdauer des COVID-19-Genesenenzertifikats

  • BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22

    Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22

    Genesen; Genesenennachweis; Genesenenstatus; Rechtsverhältnis; vorläufige

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2022 - 1 S 645/22

    Genesenenstatus; digitales COVID-Zertifikat der EU; nationaler Genesenennachweis;

  • OVG Saarland, 17.05.2022 - 2 B 62/22

    Beschwerde, erfolgloser Eilantrag, Corona, einrichtungsbezogene Impfpflicht

  • BVerfG, 05.02.2024 - 1 BvR 315/24

    Unzulässiger Eilantrag mangels hinreichend substantiierter Darlegung der

  • BVerfG, 07.03.2022 - 1 BvR 65/22

    Erfolgreicher Eilantrag auf Aussetzung einer sorgerechtlichen Entscheidung zum

  • BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23

    Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22

    Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises

  • LAG Sachsen, 10.05.2022 - 3 SaGa 3/22

    Beschäftigungsanspruch - Pflegekraft ohne Immunitätsnachweis - einstweiliger

  • VG Stade, 14.03.2022 - 6 B 247/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - 13 B 203/22

    Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 bleibt

  • VG Schleswig, 17.02.2022 - 1 B 7/22

    Corona-Virus: Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status

  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 8 E 22.222

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes

  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 8 E 22.287

    Einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes

  • VG Hannover, 22.02.2022 - 15 B 615/22

    Corona; Genesenennachweis; Genesenenstatus

  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

  • VG Gelsenkirchen, 15.02.2022 - 2 L 143/22

    Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2022 - 13 B 28/22

    Berechtige Versagung einer Sportausübung aufgrund der Corona-Pandemie

  • BVerfG, 09.03.2022 - 1 BvR 125/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen als unzulässig und Nichtannahme der

  • VG Freiburg, 24.03.2022 - 10 K 703/22

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Ausstellung des Genesenennachweises

  • VG Oldenburg, 04.03.2022 - 7 B 507/22

    Genesenennachweis; Genesenenstatus; Verkürzung der Gültigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2022 - 13 B 195/22

    Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme der Anordnung der sog. 2Gplus-Regel für

  • OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 100/22

    Genesenenstatus; einrichtungsbezogene Impfpflicht; keine evidente

  • VG Stade, 01.04.2022 - 6 B 246/22

    Genesenennachweis

  • VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22

    Unwirksamkeit der Verweisung auf das Paul-Ehrlich-Institut zur Inhaltsbestimmung

  • VG Schleswig, 25.02.2022 - 1 B 10/22

    Anspruch einer ungeimpften Person auf Ausstellung eines Nachweises über den

  • VG Greifswald, 03.03.2022 - 4 B 171/22

    Fortgeltung des Genesenennachweises auf 6 Monaten; § 2 Nr. 5 SchAusnahmV

  • VG Regensburg, 03.03.2022 - RO 5 E 22.256

    Im Eilrechtsschutzverfahren kann die vorläufige Feststellung begehrt werden, dass

  • VG Ansbach, 24.02.2022 - AN 18 E 22.00402

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkürzung des Genesenenstatus, Antrag nach §

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22

    Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2022 - 13 B 509/22

    Beruhen der Verkürzung des sog. Genesenenstatus von sechs auf drei Monate

  • VG Oldenburg, 04.03.2022 - 7 B 537/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht; Genesenenstatus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 13 B 232/22

    Beschränkung von Sportveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie;

  • OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 B 99/22

    Genesenenstatus; Verkürzung; Antragsänderung; Anordnungsgrund;

  • VG Schwerin, 28.02.2022 - 7 B 177/22

    Erfolgreicher Eilantrag auf Ausstellung eines 6-monatigen Genesenennachweises

  • VG Neustadt, 24.02.2022 - 5 L 167/22
  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 131/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 161/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 132/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 133/22

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

  • VG Würzburg, 23.02.2022 - W 8 E 22.237

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes

  • VG Schleswig, 09.03.2022 - 1 B 17/22

    Corona-Krise; einstweilige Anordnung - berechtigtes Interesse an der baldigen

  • VG Minden, 04.03.2022 - 7 L 162/22

    Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos - Corona-Virus

  • VG Freiburg, 11.03.2022 - 1 K 315/22

    Corona-Krise; Ausstellung eines Genesenennachweises; Darlegung des

  • VG Ansbach, 08.03.2022 - AN 18 K 22.00605

    Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig, Feststellungfähiges

  • VG Köln, 08.07.2022 - 7 L 877/22
  • VG Chemnitz, 23.02.2022 - 4 L 51/22

    Eilanträge auf Ausstellung eines Genesenennachweises nach Corona-Infektion mit

  • VG Schwerin, 24.02.2022 - 7 B 190/22

    Eilantrag zur Bestätigung des Genesenenstatus für 6 Monate - Rechtswidrigkeit der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht